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Neue Regelung für Achslastmessvorrichtungen an Auflieger

April 2020

wie Sie vielleicht wissen, ist die neue gesetzliche Regelung dass alle Fahrzeuge ab Juni 2021 mit einer §70-Genehmigung über eine Achslastmessvorrichtung verfügen bzw. nachgerüstet sein müssen. Dafür können Druckmanometer verwendet werden, die bei allen Nooteboom Neufahrzeugen serienmäßig verbaut sind. Diese Einrichtung fehlt häufig an Fahrzeugen älteren Baujahres. Dies bedeutet, dass ab Juni 2021 für diese Fahrzeuge keine neue §70-Genehmigung ausgestellt wird. Nooteboom bietet Ihnen daher eine Nachrüstlösung an. Ein komplettes Set mit sämtlichem Zubehör und einer Bedienungsanleitung, mit der Sie die Manometer problemlos an Ihrem Fahrzeug nachrüsten können.

Sorgen Sie jetzt schon dafür, dass Sie auch nächstes Jahr eine §70-Genehmigung für Ihr Fahrzeug erhalten! Wir bieten Ihnen jetzt extra günstig dieses Nachrüstset an.

Manometer hydraulisch - DSCF2226

Für Bestellungen oder Fragen zu diesen Nachrüstsets der Achlastmessvorrichtung senden Sie bitte eine E-Mail an parts@nooteboom.com oder rufen Sie an +31 24 6488824.