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Bestimmungen für Spezialtransporte in Polen

August 2017

Große Veränderungen in den kommenden Jahren

In der Zeit vor 1989 wurde der Straßentransport weitestgehend zentral von der Regierung geregelt und gesteuert. Die umfangreichsten und schwersten Transporte, die u.a. für den Bau des Elektrizitätsnetzwerks benötigt wurden, wurden von ZTE Radom durchgeführt. Als sich das politische System nach 1989 komplett änderte, konnten sich viele Unternehmer einem lange gehegten Ziel widmen: der Gründung eines eigenen Transportunternehmens.

In den 90er Jahren wurden die Spezialtransporte pro Transport geprüft, ein einfaches, aber zeitaufwändiges System. Im Jahre 2004 trat Polen der EU bei, wodurch es nun auch für polnische Unternehmen einfacher wurde, Geschäfte in anderen Mitgliedsstaaten abzuwickeln. Kurz darauf begannen verschiedene polnische Transportunternehmen, sich auf Spezialtransporte zu spezialisieren. Dabei erwies sich die Erfahrung, die verschiedene Betreiber in alten Staatsbetrieben wie ZTE Radom gesammelt hatten, als sehr nützlich. Im Jahre 2008 wurde OSPTN gegründet, eine Vereinigung polnischer Schwerlastunternehmen, vergleichbar mit der deutschen BSK. Aufgrund der Anstrengungen, die OSPTN unternahm, wurden die Bestimmungen für Spezialtransporte im Laufe der letzten Jahre gründlich überprüft, und eine Reihe von Veränderungen wurde vorbereitet oder wartet auf die Genehmigung der Regierung.

Drei Arten von Straßen – sieben Kategorien

Das polnische System für Spezialtransporte ist – prinzipiell – sehr einfach: drei Arten von Straßen und sieben Ausnahmeregelungen. Straßen sind für 8, 10 oder 11,5 Tonnen genehmigt. Ausnahmen werden in den Kategorien von 1 bis 7 kategorisiert. Kategorie 1 ist eine Ausnahme für regionalen und lokalen Verkehr. Kategorie 2 gilt für landwirtschaftliche Maschinen mit einer Breite von bis zu 3,5 Metern. Kat. 3 garantiert Ausnahmen für eine Breite von bis zu 3,2 Metern, einer Länge von 23 Metern und einer Höhe von 4,3 Metern, aber ohne Gewichtsausnahme. In Kat. 4 beträgt die zulässige Länge 30 Meter, die Breite 3,4 Meter, vorausgesetzt, der Sattelanhänger ist mit lenkbaren Achsen ausgerüstet.

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Vorsitzender der OSPTN: Lukasz Chwalczuk
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Für Transporte, deren zulässiges Gesamtgewicht 60 Tonnen überschreitet, gilt immer Kategorie 7

In Kat. 5 und 6 steigt das Brutto-Höchstgewicht auf 60 Tonnen. Die letzte Kategorie ist am wichtigsten: Kat. 7 gilt für alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 60 Tonnen. Außerdem können diese Fahrzeuge höher, breiter oder länger als die in den Kategorien 1 und 6 genannten Abmessungen sein. In Polen sind Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung der Kategorien 1 bis 6 für den Straßenverkehr am Tag und in der Nacht zugelassen. Kat. 7 ist eine individuelle Ausnahme. Sie umfasst eine Bewertung, ob die Fahrt am Tag oder in der Nacht stattfinden darf, und wie viele Begleitfahrzeuge benötigt werden. Wenn die Höhe 4,3 Meter überschreitet, muss eine Streckenprüfung durchgeführt werden. Der Transportunternehmer muss eine schriftliche Bestätigung einreichen, die darlegt, dass die Streckenprüfung durchgeführt wurde. In diesem Fall wird eine Höhe von bis zu 5 Metern zugelassen.

Prüfungen und Bußgelder

Polen ist in verschiedene Wojwodschaften aufgeteilt, und die Inspektoren sind in einigen Wojwodschaften aktiver als in anderen. Die polnischen Transportunternehmer wissen genau, wo mehr und wo weniger Prüfungen stattfinden. Die Bußgelder für Verstöße gegen die Bestimmungen sind für die Kategorien 1 bis 6 klar: Maximal 5.000 Zloty (€ 1.150,-), aber die Überschreitung der Gewichtsbeschränkung wird schwer bestraft. Die höchsten Bußgelder werden für das Passieren einer Brücke oder einer Überführung ausgesprochen, wenn keine Ausnahmegenehmigung vorliegt und das Gewicht zu hoch ist. Wenn das Gewicht um mehr als 20% überschritten wird, beläuft sich das Bußgeld auf 15.000 Zloty (€ 3.500,-). Zusätzlich kann ein Bußgeld für das Passieren irgendeiner anderen Brücke erhoben werden. Die Gebührenordnung dafür beginnt bei 3.000 Zloty (€Zloty (€ 700,-), die Summe kann aber weiter steigen. Seit 2012 gilt die Richtlinie für den Schwerlasttransport nicht mehr. Die Spediteure müssen den Straßenbetreiber (Eigner) innerhalb von 7 Tagen vor dem Transport informieren, ob sie eine Brücke mit einer Kategorie 5- oder 6-Genehmigung überqueren möchten.

Veränderungen in den kommenden Jahren

Die OSPTN versucht, in naher Zukunft fünf wichtige Veränderungen in den Bestimmungen zu bewirken. Veränderung der Registrierung des Fahrzeugs aufgrund einer Ausnahmegenehmigung.

  1. Ausnahmegenehmigungen, die gegenwärtig ausgegeben werden, gelten maximal für 24 Monate. Es ist nicht möglich, die Registrierung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung zu ändern. In ihren Verhandlungen mit der Regierung stellt die OSPTN die Option zur Änderung der Registrierung an die oberste Stelle der Agenda.
  2. Eine Beantragung einer Ausnahmegenehmigung auf digitalem Wege ist nicht möglich. Damit Transporte rechtzeitig ausgeführt werden können, muss manchmal die Ausnahmegenehmigung sogar in Warschau abgeholt werden. Die OSPTN setzt sich für eine Option ein, damit Anträge digital beantragt und erhalten werden können.
  3. Die Anforderungen für Begleitungen und deren Fahrzeuge wird präziser definiert. Gegenwärtig sind Fahrzeuge jeder Farbe zugelassen, in Zukunft soll die Farbwahl jedoch eingeschränkt werden. Die Anforderungen an Schulungen, Prüfung und Erfahrung der Begleiter wird weiter überprüft und Vorschläge für Bestimmungen werden auf der Basis der Ergebnisse ausgearbeitet.
  4. In Polen ist die maximal zulässige Achslast gegenwärtig für alle Achsen gleich soweit technisch möglich. Die Vereinigung setzt sich dafür ein, dass eine Unterscheidung zwischen den Achsen vorgenommen wird. In diesem Fall hat eine Pendelachse eine maximal zulässige Last von 12 Tonnen pro Achse, eine Starrachse von maximal 10 Tonnen.
  5. Zahlreiche Mobilkräne werden auf der Basis einer maximalen Achslast von 12 Tonnen pro Achse gebaut. Die Verhandlungen hinsichtlich der Aktualisierung der Achslasten führen eventuell dazu, dass in diesem Jahr die zulässige Achslast für Kräne auf 12 Tonnen steigt.

Unterschiedliche Infrastruktur

Die Infrastruktur in Polen unterscheidet sich von der in anderen europäischen Ländern. Polen verfügt nicht über ein Netzwerk von Kanälen und Flüssen, wie es zwischen den Niederlanden und Deutschland existiert. Die verschiedenen Kanäle, die den Süden und den Norden miteinander verbinden, haben einen Wasserstand, der für den Transport sehr schwerer Lasten zu niedrig ist. Gespräche über die Verbesserung der vorhandenen Kanäle laufen, aber es wird Jahre dauern, bevor Arbeiten beginnen. Da auch ein Transport per Schiene keine Lösung ist, bedeutet dies, dass beinahe jede große oder schwere Last über die Straße transportiert werden muss. Hoch, breit oder lang funktioniert normalerweise gut – oft nach einer gründlichen Streckenprüfung – aber schwere Lasten sind ein großes Problem. Zahlreiche Brücken sind nur für LKW mit einem Maximalgewicht von 50 oder manchmal 60 Tonnen geeignet. Wenn das Gewicht 60 Tonnen überschreitet, muss jede Brücke oder Überführung bewertet werden, um zu bestimmen, ob der Transport problemlos passieren kann.

Die OSPTN

Lukasz Chwalczuk ist der Präsident der OSPTN. Vor zehn Jahren wusste er so gut wie nichts über den Spezialtransport, aber aufgrund seines juristischen Hintergrunds ist er der perfekte Vermittler zwischen den Transportunternehmern und der polnischen Regierung. Seine Position im Vorstand der ESTA gibt ihm auch die Möglichkeit, die Interessen der
polnischen Unternehmen auf internationaler Ebene zu vertreten.
Lukasz: “In den vergangenen Jahren haben wir recht viel erreicht. Manchmal handelt es sich nur um relativ kleine Dinge, z. B. Verkehrszeichen, die deutlich anzeigen, dass Straßen für 8, 10 oder 11,5 Tonnen geeignet sind.

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Der Megatrailer von Nooteboom ist in Polen sehr beliebt

Für die polnische Industrie ist es wichtig, dass ihre Waren über die Straße transportiert werden können. Die Arbeit dient der Verbesserung der Infrastruktur in Polen, aber die Zulassung für Fahrzeuge, die ein Bruttogewicht von 60 Tonnen überschreiten, bleibt problematisch. Wenn es um Bestimmungen geht, z. B. ein Begleitfahrzeug, schauen wir uns die Situation in anderen europäischen Ländern an. Wir haben z. B. eine sehr gute Beziehung zum niederländischen RDW.”

Polen ist ein Land, in dem Entwicklungen sehr schnell von statten gehen. In nur einer Generation hat Polen sich von einer geschlossenen osteuropäischen Ökonomie zu einem aktiven Land mit jungen, enthusiastischen und gut ausgebildeten Menschen verändert. Der Bereich Spezialtransporte gewann an Fahrt, als Polen der EG beitrat. Es gibt keinen Mangel an Enthusiasmus und technischem Fachwissen, aber die Bestimmungen entwickeln sich noch, und die Infrastruktur benötigt Investitionen, um Transporten, die ein Bruttogewicht von 60 Tonnen überschreiten, mehr Möglichkeiten zu verschaffen.

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Bei einer Ausnahmegenehmigung der Kategorie 4 muss das Fahrzeug über reibungsgelenkte Achsen verfügen
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Kategorie 3: maximale Breite von 3,2 Metern und maximale Länge von 23 Metern